ECTS Notenumrechnungstabelle: Auslandsnoten richtig in deutsche Noten umrechnen 2026

Wer ein Auslandssemester, ein komplettes Auslandsstudium oder einzelne im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen in Deutschland anerkennen lassen will, steht früher oder später vor derselben Frage: Wie wird aus einer französischen 14 von 20, einer niederländischen 8 oder einem US-amerikanischen GPA von 3,4 eine deutsche Note? Dieser Beitrag erklärt die gängige Umrechnungsmethode, die Rolle der ECTS-Notenskala und zeigt anhand von Beispielen, wie die Umrechnung in der Praxis funktioniert.

Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Artikel wurde mit großer Sorgfalt recherchiert. Dennoch sind alle Angaben, insbesondere zu Kosten oder Preisen ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Der Artikel wurde am 11.09.2026 veröffentlicht und zuletzt am 11.09.2026 editiert.

Warum es keine einzige bundesweit verbindliche Tabelle gibt

Eine zentrale, für alle deutschen Hochschulen rechtsverbindliche Umrechnungstabelle existiert nicht. Zuständig für die Anerkennung und Notenumrechnung ist immer der jeweilige Prüfungsausschuss der Hochschule, auf Basis der eigenen Prüfungsordnung. In der Praxis hat sich dabei bundesweit jedoch ein gemeinsamer Standard durchgesetzt: die sogenannte modifizierte bayerische Formel, empfohlen unter anderem im Zusammenhang mit Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (KMK). Einige Hochschulen nutzen ergänzend feste Länder- und Fächertabellen, etwa die an der RWTH Aachen entwickelte „Aachener Tabelle“, oder eigene, im International Office veröffentlichte Umrechnungslisten für ihre Partnerhochschulen.

Die modifizierte bayerische Formel

Die modifizierte bayerische Formel ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Methode zur Umrechnung ausländischer Noten in das deutsche Notensystem (1,0 = beste Note, 4,0 = schlechteste Bestehensnote). Sie lautet:

X = 1 + 3 × (Nmax − Nd) / (Nmax − Nmin)

Dabei gilt:

  • X = gesuchte deutsche Note
  • Nmax = im ausländischen System bestmögliche erreichbare Note
  • Nmin = im ausländischen System schlechteste noch bestandene Note
  • Nd = die tatsächlich erzielte, umzurechnende Note

Rechenbeispiel 1: Frankreich

Eine französische Hochschule vergibt Noten auf einer Skala von 0 bis 20, wobei 10 die unterste Bestehensnote ist. Eine erzielte Note von 14 wird wie folgt umgerechnet:

X = 1 + 3 × (20 − 14) / (20 − 10) = 1 + 3 × 0,6 = 2,8

Rechenbeispiel 2: China

Bei einem chinesischen Notensystem mit Nmax = 100 und Nmin = 60 ergibt eine erzielte Note von 70:

X = 1 + 3 × (100 − 70) / (100 − 60) = 1 + 3 × 0,75 = 3,25, je nach Hochschule gerundet auf 3,2 oder 3,3

Die meisten Prüfungsämter runden dabei zugunsten der Studierenden und geben die deutsche Note mit einer Nachkommastelle an; Zwischenwerte wie 0,7 oder 5,3 werden üblicherweise ausgeschlossen.

Besonderheit: Nicht überall wird die reale Maximalnote verwendet

Ein wichtiger Praxishinweis: In manchen Ländern werden die theoretisch höchsten Noten kaum je vergeben. Deshalb setzen viele Hochschulen bei der Umrechnung bewusst eine niedrigere Nmax an, um die Vergleichbarkeit realistischer zu gestalten. Beispiele aus den Umrechnungsrichtlinien verschiedener deutscher Hochschulen:

Land Typischer Nmax-Wert für die Umrechnung Typischer Nmin-Wert
Frankreich 16 (statt theoretisch 20) 10
Niederlande 9,5 (statt theoretisch 10) 5,5–6
Spanien 9,0 (statt theoretisch 10) 5
Großbritannien 70 % (Bachelor) bzw. 80 % (Master) 40 %
China 90 (statt theoretisch 100) 60
Vereinigte Arabische Emirate 90 %
Australien 80 % 50 %

Diese angepassten Werte sind keine feste bundesweite Regel, sondern hochschulinterne Empfehlungen. Es lohnt sich daher immer, direkt bei der eigenen Hochschule oder im International Office nachzufragen, welche Werte konkret angesetzt werden.

Die ECTS-Notenskala: A bis F

Neben der direkten Umrechnung über die bayerische Formel begegnet einem im europäischen Hochschulraum häufig die ECTS-Notenskala. Sie sollte ursprünglich eine EU-weit einheitliche, relative Bewertung ermöglichen:

ECTS-Grade Bedeutung Anteil der Studierenden (klassische Skala)
A Excellent 10 %
B Very good 25 %
C Good 30 %
D Satisfactory 25 %
E Sufficient 10 %
FX Fail (nachbesserungsfähig)
F Fail

Wichtig: Seit dem ECTS Users‘ Guide von 2015 gilt diese starre, prozentual festgelegte Verteilung offiziell als überholt. Empfohlen wird stattdessen eine statistische ECTS-Einstufungstabelle, die für jeden Studiengang individuell auf Basis der tatsächlichen Notenverteilung der letzten Kohorten erstellt wird. In der Praxis verwenden aber weiterhin viele Hochschulen – vor allem außerhalb Deutschlands – die klassische, feste A-bis-F-Skala, weshalb sie auf Transcripts of Records nach wie vor häufig auftaucht.

ECTS-Grade in deutsche Noten umrechnen

Für die direkte Umrechnung von ECTS-Buchstabennoten in deutsche Zahlennoten hat sich an vielen Fachbereichen folgende Zuordnung etabliert:

Deutsche Note ECTS-Grade Bewertung
1,0–1,5 A Exzellent/Sehr gut
1,6–2,0 (teils 1,6–2,5) B Sehr gut/Gut
2,1–3,0 (teils 2,6–3,5) C Gut/Befriedigend
3,1–3,5 (teils 3,6–4,0) D Befriedigend/Ausreichend
3,6–4,0 E Ausreichend
4,1–5,0 F/FX Nicht bestanden

Die genauen Grenzwerte unterscheiden sich leicht von Fachbereich zu Fachbereich, weshalb auch hier die individuelle Regelung der eigenen Prüfungsordnung Vorrang hat.

Praktisches Beispiel: US-amerikanisches GPA-System

Auch das amerikanische Notensystem mit Grade Point Average (GPA) auf einer Skala von 0 bis 4,0 lässt sich grundsätzlich über die bayerische Formel umrechnen, wobei üblicherweise Nmax = 4,0 und Nmin = 2,0 (entspricht meist „C“, der niedrigsten regulär bestandenen Note) angesetzt werden. Ein GPA von 3,4 ergibt damit:

X = 1 + 3 × (4,0 − 3,4) / (4,0 − 2,0) = 1 + 3 × 0,3 = 1,9

Da US-Hochschulen sehr unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe haben, empfiehlt es sich hier besonders, die konkreten Angaben der ausstellenden Hochschule zu prüfen, statt pauschal mit Standardwerten zu rechnen.

Wo finde ich verlässliche Informationen zu einzelnen Ländern?

  • anabin (Datenbank der Kultusministerkonferenz): Das zentrale Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Deutschland, mit Informationen zu Notensystemen zahlreicher Länder.
  • International Office der eigenen Hochschule: Viele Hochschulen veröffentlichen eigene, für ihre Partnerhochschulen und häufig nachgefragte Länder zugeschnittene Umrechnungstabellen.
  • Prüfungsamt/Prüfungsausschuss: Für die tatsächlich verbindliche Anerkennung und Umrechnung einer Note ist immer der zuständige Prüfungsausschuss zuständig – Online-Tabellen liefern nur eine erste Orientierung.

Praktische Hinweise

  • Reiche für die Anerkennung immer ein offizielles Transcript of Records ein, auf dem das jeweilige Notensystem sowie Maximal- und Mindestbestehensnote erkennbar sind.
  • Frage bei der Gasthochschule nach, falls auf dem Zeugnis mehrere Notenskalen gleichzeitig angegeben sind (z. B. lokale Note und ECTS-Grade) – maßgeblich ist in der Regel die Skala, die auch für die Vergabe der Modulnote verwendet wurde.
  • Nutze bei Zweifeln direkt die Online-Rechner vieler Hochschulen, die auf Basis der bayerischen Formel automatisch umrechnen; sie ersetzen aber keine verbindliche Auskunft des Prüfungsamts.
  • Bedenke, dass die Umrechnung einzelner Modulnoten und die Umrechnung eines gesamten Abschlusszeugnisses (Bachelor- oder Mastergesamtnote) nach unterschiedlichen Regeln erfolgen können.

Quellen

Hinweis: Alle genannten Werte und Tabellen dienen der ersten Orientierung. Verbindlich ist stets die Umrechnung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der jeweiligen deutschen Hochschule nach ihrer eigenen Prüfungsordnung.